Halteverbot für Baumarbeiten und Hebebühnen

Bayrams Halteverbote – Firmenfahrzeug und Beschilderung im Einsatz

Baumpflege, Rückschnitt und Arbeiten mit einer Hebebühne benötigen nicht nur einen Stellplatz. Auch die Anfahrt, das Aufstellen der Geräte und die Arbeit des Teams sollten rechtzeitig geplant werden.

Den tatsächlichen Platzbedarf klären

Stimmen Sie mit dem ausführenden Fachbetrieb ab, welches Fahrzeug eingesetzt wird und welche Fläche benötigt wird. Nennen Sie Fahrzeuglänge, die gewünschte Position und Besonderheiten beim Rangieren. Bei einer Arbeitsbühne sind auch Abstützungen und der geplante Arbeitsbereich wichtig.

Den passenden Anlass wählen

Wählen Sie im Buchungsformular „Grünarbeiten / Baumarbeiten“ oder den passenden Bühnen- beziehungsweise Kraneinsatz. Beschreiben Sie im Hinweisfeld den Arbeitsort möglichst genau: zum Beispiel den Baum vor der Hausnummer, die benötigte Straßenseite und die Zufahrt.

Diese Angaben brauchen wir

  • Adresse und genaue Lage der Arbeitsstelle
  • Termin und voraussichtliche tägliche Arbeitszeit
  • Benötigte Länge der Halteverbotszone
  • Fahrzeug, Hebebühne oder weitere Geräte
  • Kontaktperson des Fachbetriebs am Einsatztag
  • Vorhandene Genehmigungen und besondere Bedingungen

Halteverbot und Arbeitseinsatz unterscheiden

Eine Halteverbotszone hält die geplante Stellfläche frei; sie ist keine pauschale Erlaubnis für Baumarbeiten, Straßensperrungen oder den Betrieb einer Arbeitsbühne. Welche weiteren Abstimmungen erforderlich sind, klären Sie bitte mit dem ausführenden Betrieb und den zuständigen Stellen.

Rechtzeitig planen

Wenn wir die Genehmigung für die Halteverbotszone organisieren, wählen Sie mindestens zehn Tage Vorlauf. Für kurzfristige Maßnahmen mit bereits vorhandener Genehmigung sprechen Sie uns bitte telefonisch an. Außerhalb Berlins oder bei mehr als 25 Metern kalkulieren wir individuell.

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